Im Folgenden als "Auftragnehmer" bezeichnet:
Ihr Tagelöhner e.K.
Seidelbastweg 29
99097 Erfurt
Alle Lieferungen, Dienst-, Werk- und Werklieferungsleistungen des Auftragnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss bzw. die Aufgabe von Bestellungen ausdrücklich an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Für zukünftige, weitere Vertragsabschlüsse oder laufende Vertragsbeziehungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers auch ohne weitere ausdrückliche Bezugnahme in der jeweils gültigen Form als vereinbart.
Etwaige, entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers sind auch dann, wenn keine Zurückweisung erfolgt, nur und insoweit verbindlich, als diese in ausdrücklicher Abänderung dieser Geschäftsbedingungen schriftlich vereinbart werden.Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen oder Absprachen, auch mit Außendienstmitarbeitern des Auftraggebers, gelten nur dann als rechtswirksam vereinbart, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind. Angebote des Auftragsnehmers sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Erteilt der Auftraggeber den Auftrag mündlich, so kommt dieser unter Zugrundelegung des schriftlichen Angebotes mit der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
Für jeden Vertragsabschluss gelten die zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preise; bei laufenden Geschäftsbeziehungen gelten die jeweils vereinbarten liefer- bzw. leistungszeitpunktgültigen Preise des Auftragnehmers.a) Erfassung von Daten
Beim Auftreten von Schäden und Mängeln am betreuten Objekt wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich Meldung erstatten. Bei Heizungsausfall, Wasserrohrbruch, Lifteinschluss oder Stromunterbrechung hat der Auftraggeber Anspruch auf den Einsatz des Notdienstes. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Schaden, falls erforderlich, sofort selbst oder unter Einschaltung von Dritten zu Lasten des Auftraggebers auch ohne vorherige Benachrichtigung zu beheben. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer unverzüglich nach der Behebung des Schadens Nachricht über Art und Umfang des Schadens dem Auftraggeber zukommen lassen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer ohne
Berechnung warmes Wasser und Strom für den Betrieb von
Maschinen in dem für die Durchführung der Arbeiten
erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stellen.
Bei längerfristigen Aufträgen überlässt der Auftraggeber dem
Auftragnehmer unentgeltlich einen geeigneten, verschließbaren
Raum für Materialien, Geräte und Maschinen.
Der Auftragnehmer ist bei der Einbringung seiner Leistung
verpflichtet, die Arbeiten so durchzuführen, dass Störungen und
Belästigungen weitgehend vermieden werden und die gesetzlich
bestimmten Ruhezeiten Beachtung finden. Reklamationen des
Auftraggebers können nur Berücksichtigung finden, wenn sie
unverzüglich nach der Durchführung der Leistungen des
Auftragnehmers mittels eingeschriebenen Briefs mitgeteilt
werden. Fernmündliche oder mündliche Reklamationen können nur
dann berücksichtigt werden, wenn deren Berechtigung vom
Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt wird.
Weisen die vertraglich vereinbarten Leistungen Mängel auf und
wurden unverzüglich gerügt, dann ist der Auftragnehmer zur
Nachbesserung verpflichtet und berechtigt. Rechnungskürzungen
ohne vorangegangene ordnungsgemäße Reklamation und Aufforderung
zur Behebung der Mängel bzw. Einräumung einer Nachbesserung
innerhalb einer hierfür gesetzten, angemessenen Frist, können
vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
Die Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere laufende
Unterhaltsreinigungsarbeiten, werden dann als vertragsgerecht
durchgeführt anerkannt, wenn der Auftraggeber nach Beendigung
der Arbeiten entgegen der ihn treffenden Besichtigung- und
Bestätigungspflicht, nicht unverzüglich Einwendungen
erhebt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte
monatliche Vergütung bis spätestens zum 3. Werktag nach
Rechnungsstellung ohne jeden Abzug auf das vom Auftragnehmer
bekannt gegebene Bankkonto zu überweisen.
Auftraggeber, die im Namen von Dritten, z.B.
Eigentümergemeinschaften, handeln, haften persönlich für die
Zahlungsverpflichtungen aus den erteilten Aufträgen, wenn bei
Vertragsabschluss dieser Dritte dem Auftragnehmer nicht
vollzählig und mit vollständiger Wohnanschrift durch Aufnahme
in einer Anlage zum Vertrag bekannt gegeben werden und auf das
Vertretungsverhältnis nicht schriftlich im Vertrag hingewiesen
wird.
Werden vom Auftragnehmer Leistungen erbracht, für die ein
gesonderter Auftrag erteilt wurde oder bei welchen es sich um
kleinere Reparaturen oder Nothilfemaßnahmen handelt, so wird
hierüber eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber gestellt,
die ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig ist.
Kommt der Auftraggeber mit der Vergütung in Verzug, so ist der
Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen mit 2% über dem jeweils
gültigen Diskontsatz zu berechnen. Ein Verzug vonmehr als 4
Wochen berechtigt den Auftragnehmer zur fristlosen Kündigung,
wobei Schadenersatzansprüche gesondert geltend gemacht werden
können.
Das Personal des Auftragnehmers ist nicht zum Inkasso
berechtigt. Trotzdem geleistete Zahlungen an das Personal
entbinden den Auftraggeber nicht von der Bezahlung der dem
Auftragnehmer zustehenden Vergütung.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die von ihm bzw. seinen
Mitarbeitern bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten
Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden.
Eine Haftung für Schäden, die durch Mängel am betreuten Objekt
oder durch Betriebsstörungen im Objekt entstanden sind oder
Schäden aufgrund behördlicher Eingriffe, Streiks, Aussperrung
oder Naturkatastrophen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Gleiches gilt für Schäden, die durch strafbare Handlungen von
Mitarbeitern des Auftragnehmers verursacht werden.
Die Haftung des Auftragnehmers für nachweislich durch ihn oder
seine Mitarbeiter im Rahmen der erbrachten Leistungen
verursachte Schäden wird ausdrücklich auf die Deckung
entsprechend den Bedingungen seines
Haftpflichtversicherungs-Vertrages dem Grunde und der Höhe nach
beschränkt (für Sachschäden auf € 125.000,00, für
Personenschäden auf € 500.000,00).
Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz wegen unmittelbarer,
mittelbarer oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Mit Ablauf des Service-Vertrages oder Beendigung der
Einzelleistungen endet die Haftungsverpflichtung des
Auftragnehmers.
Die Abwerbung oder versuchte Abwerbung der Arbeitskräfte des
Auftragnehmers stellen eine grobe Vertragsverletzung dar. Unter
Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Verbindung mit dem
oder die Beeinflussung des Personals des Auftragnehmers zu
sehen, die geeignet ist, eine Kündigungsbereitschaft zu
fördern, verbunden mit der Absicht, das Personal nach seinem
Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen am
Vertragsobjekt oder anderen Objekten des Auftraggebers zu
beschäftigen.
Im Falle einer erfolgten oder versuchten Abwerbung ist der
Auftragnehmer berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu
lösen.
Der Auftraggeber ist im Falle der Abwerbung zur Bezahlung eines
Schadenersatzanspruches in Höhe eines Halbjahres-Bruttogehaltes
des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Dies gilt auch
dann, wenn der abgeworbene Mitarbeiter nicht in die Dienste des
Auftraggebers tritt, seine Kündigung jedoch durch
Abwerbungsmaßnahmen des Auftraggebers oder in seinem
Verantwortungsbereich handelnder Personen erfolgt ist.
Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit
einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berühren
deren Gültigkeit im übrigen nicht. An ihre Stelle tritt die
gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck des
wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Entsprechendes gilt
für einzelne Teile der Bestimmung oder im Falle einer
ergänzungsbedürftigen Lücke.
Soweit rechtlich zulässig, wird als Gerichtsstand der Sitz des
Auftragnehmers vereinbart.
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine
Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Dienstleistungs- und
Werkvertragsrechts.